Ratgeber
Was darf ein Bodyguard in Deutschland? Rechte und Grenzen im Überblick
Wer über Personenschutz nachdenkt, stellt meist früh eine einfache Frage: Was darf ein Bodyguard eigentlich – und was nicht? Die Antwort ist nüchterner, als Filme vermuten lassen. Ein Personenschützer in Deutschland hat keine Sonderrechte. Seine Stärke liegt in Planung, Aufmerksamkeit und Vorbeugung, nicht in Befugnissen.
Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen verständlich und zeigt, worauf Sie als Auftraggeber achten sollten.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Die Grundlage: §34a Gewerbeordnung
Bewachung ist in Deutschland ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer gewerblich Leben oder Eigentum anderer schützt, braucht eine Erlaubnis nach §34a GewO. Personenschutz gehört ausdrücklich dazu.
Für die eingesetzten Mitarbeiter verlangt das Gesetz mindestens eine Unterrichtung bei der IHK. In der Praxis ist für Personenschützer die Sachkundeprüfung nach §34a GewO der übliche Standard – sie umfasst unter anderem Recht, Umgang mit Menschen und Deeskalation. Details regelt die Bewachungsverordnung (BewachV). Zudem werden Unternehmen und Wachpersonen im bundesweiten Bewacherregister erfasst.
Wichtig ist, was die Erlaubnis nicht bedeutet: Sie verleiht keine hoheitlichen Rechte. §34a Abs. 5 GewO stellt klar, dass Bewachungspersonal nur die Rechte hat, die jedem Bürger zustehen – sowie die Rechte, die ihm der Auftraggeber vertraglich überträgt.
Keine Polizei: Was ein Bodyguard nicht darf
Ein Personenschützer ist kein Polizist. Er darf deshalb grundsätzlich nicht:
- Ausweise kontrollieren oder Personalien erzwingen,
- Personen oder Taschen gegen deren Willen durchsuchen (außer im Rahmen eines übertragenen Hausrechts mit Einwilligung, etwa als Einlassbedingung),
- Platzverweise im öffentlichen Raum aussprechen,
- Fotografen oder Passanten das Filmen im öffentlichen Raum untersagen,
- Gewalt „vorsorglich" einsetzen.
Wer mehr verspricht, verspricht etwas Rechtswidriges. Seriöse Anbieter sagen das offen.
Notwehr und Nothilfe: §32 StGB
Kern der Arbeit im Ernstfall ist das Notwehrrecht. Nach §32 StGB darf sich jeder gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen – auch zugunsten eines anderen. Das nennt man Nothilfe, und genau darauf stützt sich der Personenschützer, wenn er seinen Schutzbefohlenen verteidigt.
Die Verteidigung muss erforderlich sein. Das heißt: Es zählt das mildeste Mittel, das den Angriff sicher beendet. Ein professioneller Bodyguard setzt zuerst auf Abstand, Abschirmung und den schnellen Rückzug aus der Situation. Körperliche Gewalt ist das letzte Mittel, nicht das erste.
Ergänzend kennt das Strafrecht den rechtfertigenden Notstand (§34 StGB) – etwa wenn zur Abwendung einer Gefahr ein geringeres Rechtsgut beeinträchtigt werden muss.
Das Jedermann-Festnahmerecht: §127 StPO
Wird jemand auf frischer Tat bei einer Straftat betroffen oder verfolgt, darf ihn nach §127 Abs. 1 StPO jeder vorläufig festnehmen – wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort feststellbar ist. Das gilt auch für Personenschützer.
Die Grenzen sind eng: Die Festnahme dient nur dazu, die Person der Polizei zu übergeben. Die Mittel müssen verhältnismäßig sein. In der Praxis hat der Schutz des Klienten Vorrang – ein Personenschützer verlässt seine Schutzperson nicht, um einem Täter hinterherzulaufen.
Hausrecht: nur wenn es übertragen wird
Das Hausrecht gehört dem Eigentümer, Mieter oder Veranstalter. Ein Bodyguard hat es nicht automatisch. Er kann es nur ausüben, wenn der Berechtigte es ihm überträgt – etwa bei einer privaten Feier, in einer Villa oder bei einer Veranstaltung.
Dann darf er zum Beispiel Personen des Grundstücks verweisen oder den Zutritt verweigern. Bei Veranstaltungen sollte diese Übertragung schriftlich geregelt sein. Mehr dazu auf unserer Seite zur Sicherheit bei Veranstaltungen und zum Objektschutz in Hamburg, den wir gemeinsam mit Partnern umsetzen.
Was Sie als Auftraggeber verlangen dürfen – und was nicht
Sie dürfen erwarten, dass Ihr Personenschützer:
- Sie begleitet, abschirmt und Wege vorausplant,
- Risiken einschätzt und Sie diskret berät,
- im Notfall Nothilfe leistet und die Polizei alarmiert,
- übertragenes Hausrecht konsequent, aber höflich durchsetzt,
- verschwiegen bleibt.
Nicht verlangen können Sie alles, was über diese Rechte hinausgeht: Einschüchterung Dritter, das Abnehmen von Handys, Durchsuchungen ohne Einwilligung oder das Verfolgen von Personen. Ein seriöser Personenschützer wird solche Aufträge ablehnen – zu Ihrem eigenen Schutz.
Vor der Beauftragung lohnt es sich zu prüfen: Liegt die Erlaubnis nach §34a GewO vor? Welche Qualifikation haben die eingesetzten Personen? Gibt es einen schriftlichen Vertrag und eine Haftpflichtversicherung? Was bei der Auswahl sonst wichtig ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Sicherheitsfirma in Hamburg.
Wie wir arbeiten
Unser Gründer Vadim Dischewski ist seit 2008 im Personenschutz tätig; DV Company arbeitet von Hamburg aus, deutschlandweit und nach Absprache in Europa. Unsere Arbeit beginnt mit einem Gespräch und einer Einschätzung der Lage, nicht mit Muskeln. Einen Überblick bietet unsere Seite Personenschutz. Für Familien gibt es Personenschutz für Familie und Kinder sowie Begleitschutz für Kinder. Mit welchen Kosten Sie rechnen können, erklären wir unter Personenschutz Kosten.
Sprechen Sie mit uns
Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation sinnvoll und rechtlich möglich ist? Wir bieten ein kostenloses, vertrauliches Erstgespräch an. Nutzen Sie dafür einfach das Anfrageformular auf unserer Website.
Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf ein Bodyguard jemanden festhalten?
Nur im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts (§127 StPO): bei einer Straftat auf frischer Tat, mit angemessenen Mitteln und mit dem Ziel, die Person der Polizei zu übergeben.
Darf ein Bodyguard zuschlagen?
Nur zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs (Notwehr oder Nothilfe, §32 StGB) und nur so weit wie erforderlich. Vorbeugende Gewalt ist nicht erlaubt.
Darf ein Bodyguard Fotografen wegschicken?
Im öffentlichen Raum nicht. Er kann abschirmen und Wege wählen, die Aufnahmen erschweren. Auf privatem Grund mit übertragenem Hausrecht kann er Personen des Ortes verweisen.
Woran erkenne ich einen seriösen Personenschützer?
An der Erlaubnis nach §34a GewO beim Unternehmen, nachweisbarer Qualifikation der Mitarbeiter, einem schriftlichen Vertrag – und daran, dass er Ihnen ehrlich sagt, was rechtlich nicht geht.