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Bodyguard für Privatpersonen: fünf Mythen und die Realität

Beim Wort „Bodyguard“ denken die meisten an roten Teppich, schwarze Limousinen und breitschultrige Männer mit Funk im Ohr. Dieses Bild stammt aus Filmen – mit dem Alltag im professionellen Personenschutz hat es wenig zu tun. Wer als Privatperson überlegt, ob Schutz sinnvoll ist, verwirft die Idee deshalb oft zu früh.

Unser Gründer Vadim Dischewski ist seit 2008 im Personenschutz tätig. Wir arbeiten von Hamburg aus und nach Absprache in ganz Deutschland und Europa. Die folgenden fünf Mythen hören wir in Erstgesprächen am häufigsten.

Mythos 1: „Personenschutz ist nur etwas für Prominente“

Prominente sind sichtbar, aber nicht die einzigen, die sich unsicher fühlen. Anfragen kommen ebenso von Privatpersonen in ganz gewöhnlichen Lebenslagen, zum Beispiel:

  • nach einer Trennung, wenn der frühere Partner Grenzen nicht akzeptiert,
  • bei einem schwierigen Termin, etwa einer Übergabe, einem Gerichtstermin oder einer Erbauseinandersetzung,
  • als Familie, die Kinder auf dem Schulweg oder bei Aktivitäten begleitet wissen möchte,
  • als Expat oder Geschäftsreisende in einer fremden Stadt,
  • als russischsprachige Kundin oder Kunde, der die Lage lieber in der eigenen Sprache schildern möchte.

Entscheidend ist nicht der Bekanntheitsgrad, sondern eine konkrete Situation, die Sie belastet. Ob Schutz dafür das passende Mittel ist, klären wir gemeinsam – manchmal lautet die ehrliche Antwort auch: nein, andere Schritte sind sinnvoller.

Mythos 2: „Ein Bodyguard darf mehr als andere“

Nein. Private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen das, was jeder Bürger darf – etwa sich und andere in Notwehr oder Nothilfe verteidigen (§ 32 StGB), in einer Notstandslage handeln (§ 34 StGB) oder eine auf frischer Tat betroffene Person vorläufig festhalten (§ 127 Abs. 1 StPO). Guter Personenschutz setzt deshalb auf Planung, Aufmerksamkeit und Abstand: Gefahren früh erkennen, Wege und Zeiten sinnvoll wählen, Konflikte gar nicht erst entstehen lassen.

Hinweis: Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Mythos 3: „Man erkennt den Bodyguard sofort“

Für manche Anlässe ist sichtbare Präsenz gewollt, weil sie abschreckt. Für Privatpersonen ist meist das Gegenteil gefragt. Ein Personenschützer kann im Restaurant am Nebentisch sitzen, auf dem Schulhof wie ein Elternteil wirken oder auf der Geschäftsreise als Kollege durchgehen.

Diskretion gilt auch für alles andere: Ihre Daten, Ihre Termine und der Anlass der Beauftragung bleiben vertraulich. Wie das in der Praxis aussieht, beschreiben wir auf unserer Seite zum Personenschutz.

Mythos 4: „Das kann sich doch niemand leisten“

Personenschutz ist keine Kleinigkeit, aber planbar. Unsere Richtwerte beginnen bei 142,80 € pro Stunde inkl. MwSt. (120 € netto) bei mindestens 4 Stunden sowie ab 1.428 € pro Tag (bis 10 Stunden) inkl. MwSt. Verbindlich ist immer erst der schriftliche Kostenvoranschlag, denn Aufwand, Anfahrt und Anzahl der Personen hängen vom Einzelfall ab.

Was den Preis beeinflusst und wie Sie Angebote vergleichen, erklären wir ausführlich unter Was kostet Personenschutz?.

Mythos 5: „Wer einmal Schutz bucht, braucht ihn für immer“

Die meisten privaten Aufträge sind zeitlich klar begrenzt: ein Abend, ein Termin, eine Reise, eine Übergangsphase von einigen Wochen. Ein Einsatz ab 4 Stunden ist möglich. Typisch sind zum Beispiel:

Ziel ist, dass Sie sich wieder sicher bewegen können – nicht, dass Sie dauerhaft abhängig werden.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Die Branche ist in Deutschland reguliert, die Qualität trotzdem sehr unterschiedlich. Fragen Sie gezielt nach:

  • Erlaubnis nach § 34a GewO: Wer gewerblich Personen oder Objekte bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Lassen Sie sich diese zeigen.
  • Sachkunde der eingesetzten Personen: Personenschützer müssen nach § 34a GewO und der Bewachungsverordnung (BewachV) eine Sachkundeprüfung abgelegt haben und registriert sein.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben – fragen Sie danach.
  • Schriftliches Angebot: Leistungen, Zeiten und Preis sollten vor Beginn schriftlich feststehen.
  • Ehrliche Einschätzung: Seriöse Anbieter sagen auch, wenn ein Auftrag nicht sinnvoll ist.

Mehr dazu, wie ein seriöser Sicherheitsdienst in Hamburg arbeitet, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite. Für Familien haben wir zusätzlich eine Seite zum Personenschutz für Familie und Kinder.

Ein Gespräch kostet nichts

Wenn Sie unsicher sind, ob Personenschutz in Ihrer Situation sinnvoll ist, schildern Sie uns die Lage in einem kostenlosen, vertraulichen Erstgespräch. Wir hören zu, schätzen ehrlich ein und sagen Ihnen auch, wenn Sie uns nicht brauchen. Nutzen Sie dafür einfach das Formular „Anfrage“.

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatperson überhaupt einen Bodyguard?

Nicht unbedingt. Sinnvoll ist Schutz, wenn es einen konkreten Anlass gibt – eine Bedrohung, einen belastenden Termin, eine Reise. Im Erstgespräch prüfen wir, ob Personenschutz passt oder ob andere Schritte, etwa der Weg zur Polizei oder zu einer Anwältin, Vorrang haben.

Kann ich einen Bodyguard nur für wenige Stunden buchen?

Ja. Einsätze sind ab 4 Stunden möglich. Der Richtwert liegt ab 142,80 € pro Stunde inkl. MwSt.; verbindlich ist der schriftliche Kostenvoranschlag.

Darf ein Personenschützer jemanden festhalten oder Gewalt anwenden?

Nur im Rahmen der Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB), Notstand (§ 34 StGB) und vorläufige Festnahme auf frischer Tat (§ 127 Abs. 1 StPO). Polizeiliche Befugnisse hat private Sicherheit nicht. Keine Rechtsberatung.

Bekommen Freunde oder Nachbarn mit, dass ich geschützt werde?

Das lässt sich in aller Regel vermeiden. Auftreten, Kleidung und Abstand richten sich nach Ihrem Alltag. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich.

Arbeiten Sie nur in Hamburg?

Wir sitzen in Hamburg und übernehmen nach Absprache auch Aufträge in ganz Deutschland und Europa, etwa als Begleitschutz auf Reisen.

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Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

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