Begleitschutz für Kinder
Ihr Kind hat seinen eigenen Alltag: Schule, Training, Freunde, Reisen. Wir begleiten es auf diesen Wegen — unauffällig oder sichtbar, wie Sie es wünschen, und nach einem Plan, den wir vorher mit Ihnen abstimmen. Die Sicherheitsaufgaben übernehmen Fachkräfte mit Sachkunde nach §34a GewO.
Leistungsumfang
Was wir in diesem Bereich übernehmen
- Schulweg und Abholung von Schule oder Kita
- Begleitung zu Sport, Musikunterricht, Kursen und Verabredungen
- Reisen, Ferien und Ausflüge — mit oder ohne Eltern
- Begleitung bei Feiern und Veranstaltungen
- Übergabe nur an Personen, die Sie vorab benannt haben
- Route, Ausweichroute und Kommunikation — vorab mit Ihnen abgestimmt
Formate
So können Sie Personenschutz beauftragen
Schulweg und Abholung
Regelmäßig an Schultagen: morgens hin, nachmittags zurück. Feste Zeiten, vereinbarte Übergabepunkte, möglichst dieselben Personenschützer.
Sport und Freizeit
Training, Musikschule, Treffen mit Freunden, Kino. Der Personenschützer bleibt in der Nähe und hält sich im Hintergrund.
Reisen und Ferien
Urlaub mit den Eltern oder Fahrt zu Verwandten ohne sie — am Ziel übergeben wir Ihr Kind nur an die Person, die Sie benannt haben. In Deutschland und nach Vereinbarung in Europa.
Einzelne Anlässe
Geburtstag, Konzert, Schulfest oder ein kurzer Aufenthalt in Hamburg. Einmalig, stunden- oder tageweise.
Ehrlich gesagt
Was wir nicht tun
- Wir sind keine Kinderbetreuung: Personenschützer ersetzen weder Nanny noch Nachhilfelehrer noch Lehrkraft.
- Wir übergeben Ihr Kind niemandem, den Sie nicht vorab benannt haben, und sprechen mit Schule, Kita oder Trainern nur mit Ihrem Einverständnis.
- In Sorgerechtsfragen handeln wir nur im Auftrag der Sorgeberechtigten und halten uns an gerichtliche Entscheidungen und an Vereinbarungen der Eltern: Wir holen kein Kind vom anderen Elternteil weg, enthalten es keinem sorgeberechtigten Elternteil vor und setzen keine Ansprüche durch.
- Wir bieten keinen bewaffneten Schutz, haben keine polizeilichen Befugnisse und übernehmen keine Aufträge außerhalb des deutschen Rechts.
Typischer Auftrag
Zeitrahmen und Kosten
Den genauen Kostenvoranschlag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn.
Üblicher Zeitrahmen
Einmalig oder dauerhaft
Kosten
Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn
Fragen
Häufige Fragen
Wer begleitet mein Kind?
Fachkräfte mit Sachkunde nach §34a GewO — sorgfältig ausgewählt, überprüft und in Erster Hilfe ausgebildet. Wir setzen möglichst dieselben Personen ein, damit Ihr Kind nicht jedes Mal jemand Neues an seiner Seite hat. Ihr fester Ansprechpartner ist ein Koordinator.
Wie erkläre ich meinem Kind die Begleitung?
Das entscheiden Sie. Wir besprechen vorab, wie viel Ihr Kind wissen soll und wie sichtbar die Begleitung sein darf, und richten uns danach.
Wem wird mein Kind übergeben?
Nur Personen, die Sie uns vorab benannt haben. Ändert sich etwas, gilt allein Ihre Anweisung; im Zweifel rufen wir Sie an.
Erfährt die Schule oder die Kita von der Begleitung?
Das entscheiden Sie — mit einer Einschränkung: Holen wir Ihr Kind direkt in der Kita oder Schule ab oder begleiten wir es auf dem Schulgelände, muss die Einrichtung unsere Mitarbeiter kennen, und Sie tragen sie dort als abholberechtigt ein. Darüber hinaus nehmen wir Kontakt zu Schule, Kita oder Trainern nur mit Ihrem Einverständnis auf.
Kann mein Kind auch ohne Eltern reisen?
Ja, mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten. Wir begleiten Ihr Kind auf der gesamten Strecke, in Deutschland und nach Vereinbarung in Europa. Für Auslandsreisen braucht es ein eigenes Reisedokument und am besten eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, in der die Begleitperson genannt ist; was Zielland und Fluggesellschaft zusätzlich verlangen, klären wir vorab mit Ihnen.
Was kostet Begleitschutz für Kinder?
Das hängt von Dauer, Strecke und Anzahl der Fachkräfte ab. Nach der kostenlosen Beratung erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag — vor Arbeitsbeginn.
So läuft der Auftrag ab
1
Elterngespräch
Tagesablauf, Wege und Orte Ihres Kindes und das, was Ihnen Sorgen macht — auf Deutsch, Englisch oder Russisch. Die NDA unterzeichnen wir, bevor Sie Einzelheiten nennen.
2
Plan und Kostenvoranschlag
Routen, Zeiten, Übergabepunkte, Kommunikation und die von Ihnen benannten Personen. Schriftlich und vor Arbeitsbeginn.
3
Kennenlernen
Auf Wunsch lernt Ihr Kind den Personenschützer vorab kennen — in Ruhe und in Ihrem Beisein.
4
Begleitung
Ruhig und unauffällig, nach dem abgestimmten Plan. Danach erhalten Sie eine kurze Rückmeldung.
Weitere Leistungen
Personenschutz und VIP-Begleitung
Unser Kerngeschäft. Begleitung zu Terminen und Verhandlungen, VIPs und Delegationen, Schutz von Familie und Kindern, Sicherheit bei Veranstaltungen, Transfers und Reisen.
Sicherheit für Veranstaltungen und Verhandlungen
Schutz und technische Prüfung aus einer Hand: Raum-Sweeping, Zutrittskontrolle, Begleitung der Gäste.
Begleitschutz auf Reisen
Transfer mit Sicherheitsfahrer, Abholung am Flughafen, Reisen in Deutschland und ganz Europa.
Der erste Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
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